Negative Inhalte aus Google-Suchergebnissen entfernen
Erscheint bei der Suche nach Ihrem Namen ein alter Artikel, eine falsche Behauptung oder private Information auf Seite eins? Das lösen wir auf rechtlich einwandfreiem Weg.
Google erstellt keine Inhalte, sondern indexiert Seiten anderer Websites. Deshalb gibt es zwei echte Wege, etwas bei Google zu entfernen: die Quellseite selbst löschen zu lassen, oder Google dazu zu bringen, die Seite aus Suchergebnissen und Cache auszulisten (Antrag auf Vergessenwerden).
Wir klassifizieren den Inhalt zunächst: Datenschutzverletzung, Verleumdung, veraltete Information, Belästigung oder ein unautorisiertes Foto? Danach leiten wir den passenden Prozess ein — einen DSGVO-Art.-17-Löschungs-/Auslistungsantrag, Googles Formular zur Entfernung persönlicher Informationen oder die direkte Kontaktaufnahme mit der veröffentlichenden Seite.
Warum WebTrep?
Anträge auf Vergessenwerden
Wir stellen formelle DSGVO-basierte Auslistungsanträge bei Google für veraltete, irrelevante oder unverhältnismäßige Inhalte.
Löschung an der Quelle
Wir kontaktieren die veröffentlichende Website direkt, damit der Inhalt an der Quelle entfernt wird — Google übernimmt das automatisch.
Autocomplete & Bildersuche
Für verleumderische Autocomplete-Vorschläge und unautorisierte Bilder in der Google-Bildersuche reichen wir separate Einsprüche ein.
Verdrängung durch positive Inhalte
Ist eine Entfernung nicht möglich, erstellen wir SEO-optimierte positive Inhalte, um das negative Ergebnis von Seite eins zu verdrängen.
Häufig gestellte Fragen
Können Sie alles bei Google entfernen lassen?
Nein. Wir garantieren nicht die Entfernung wahrer, rechtmäßig veröffentlichter Inhalte von öffentlichem Interesse. In diesen Fällen reduzieren wir die Sichtbarkeit mit rechtlichen und SEO-basierten Methoden.
Wie lange dauert der Prozess?
Auslistungsanträge werden in der Regel innerhalb von 2-6 Wochen bearbeitet; direkte Verhandlungen mit der Quellseite können schneller gehen.
Was beinhaltet die kostenlose Fallprüfung?
Wir bewerten kostenlos die Art des Inhalts, die anwendbare Rechtsgrundlage und einen realistischen Zeitplan.
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