Inhalte von Vorstrafen- und Festnahmeregister-Seiten entfernen
Ist Ihr Verfahren zu Ihren Gunsten ausgegangen oder Ihr Eintrag gelöscht worden — veröffentlichen Drittanbieter-Seiten trotzdem weiterhin einen alten Festnahmedatensatz?
Manche Seiten sammeln öffentliche Festnahmedaten und halten sie jahrelang online; einige verlangen sogar eine Gebühr für die "Entfernung", was in mehreren Rechtsordnungen (u. a. einigen US-Bundesstaaten) illegal ist. WebTrep erstellt einen rechtlichen Löschantrag auf der richtigen Grundlage — Freispruch, Verfahrenseinstellung, Löschung aus dem Register oder Minderjährigkeit zum Tatzeitpunkt.
Wir arbeiten niemals nach dem Prinzip "gegen Bezahlung entfernen"; stattdessen erstellen wir einen formellen Antrag, gestützt auf den entsprechenden Gerichtsbeschluss oder Nachweise, dass der Eintrag nicht mehr öffentlich sein darf. Für nicht an der Quelle entfernbare Inhalte betreiben wir die Auslistung bei Suchmaschinen.
Warum WebTrep?
Prüfung der Rechtsgrundlage
Wir bauen den Löschantrag auf Ihrem Freispruch, Ihrer Verfahrenseinstellung oder Löschung aus dem Register auf.
Formeller Antrag an den Seitenbetreiber
Wir senden einen formellen Löschantrag an die Seite, gestützt auf die erforderlichen Nachweise.
Erkennung unrechtmäßiger Zahl-für-Löschung-Praktiken
Verlangt die Seite eine Zahlung für die Entfernung, prüfen wir die rechtlichen Konsequenzen dieser Praxis.
Auslistung bei Suchmaschinen
Für an der Quelle nicht entfernbare Einträge stellen wir Anträge zur Reduzierung der Sichtbarkeit in der Suche.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Eintrag während eines laufenden Verfahrens entfernen lassen?
Die Entfernung wahrer Einträge zu einem laufenden Verfahren ist meist nicht möglich; in diesem Fall empfehlen wir alternative Strategien zur Reduzierung der Sichtbarkeit.
Die Seite verlangt Geld für die Entfernung — soll ich zahlen?
Nein — wir prüfen zuerst, ob diese Forderung überhaupt rechtmäßig ist; Zahl-für-Löschung-Praktiken sind in vielen Rechtsordnungen illegal.
Wie lange dauert das?
Mit vorliegenden Nachweisen zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen.
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