Nachrichtenartikel

Umgang mit negativer Presseberichterstattung

Überschattet ein Jahre alter Artikel noch immer Ihren Namen in der Suche? Wir kombinieren das Recht auf Gegendarstellung, Auslistung und direkte Redaktionskontakte.

Presseorgane genießen den Schutz der Pressefreiheit und des öffentlichen Interesses, weshalb die Entfernung eines Artikels rechtlich anders zu behandeln ist als ein Social-Media-Beitrag. Ist ein Artikel jedoch falsch, veraltet, verletzt Ihre Persönlichkeitsrechte oder die Unschuldsvermutung, können Sie eine Korrektur, Aktualisierung oder Entfernung verlangen.

Wir klassifizieren den Artikel zunächst — falsche Behauptung, veraltete Information, Verwechslung oder Berichterstattung vor einem Freispruch — und leiten dann den passenden Prozess ein: einen formellen Gegendarstellungsantrag an die Redaktion, bei Bedarf eine Beschwerde beim Presserat und Anträge auf Auslistung bei Suchmaschinen.

Warum WebTrep?

1

Korrektur & Gegendarstellung

Wir erstellen einen formellen Antrag zur Ausübung Ihres Rechts auf Korrektur oder Gegendarstellung bei ungenauer Berichterstattung.

2

Redaktionskontakt

Wir kontaktieren die Publikation direkt, um eine Aktualisierung oder Entfernung zu erwirken.

3

Aktualisierung nach Freispruch

Endete das Verfahren zu Ihren Gunsten, sorgen wir dafür, dass der Artikel entsprechend aktualisiert oder entfernt wird.

4

Auslistung bei Suchmaschinen

Ist eine Entfernung an der Quelle nicht möglich, stellen wir rechtliche Anträge zur Reduzierung der Sichtbarkeit in Suchergebnissen.

Häufig gestellte Fragen

Können Sie einen wahren Artikel entfernen lassen?

Wir garantieren nicht die Entfernung wahrer, rechtmäßig veröffentlichter Berichterstattung von öffentlichem Interesse. In diesem Fall empfehlen wir rechtliche und SEO-basierte Methoden zur Reduzierung der Sichtbarkeit.

Was bedeutet Unschuldsvermutung hier?

Wurde über ein späteres Freispruchsverfahren berichtet, haben Sie in der Regel das Recht, eine entsprechende Aktualisierung des Artikels zu verlangen.

Wie lange dauert das?

Redaktionsgespräche können Tage bis Wochen dauern; formelle Korrekturanträge folgen gesetzlichen Fristen.

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